Kfz Sachverständigenbüro Trabelsi 24/7-Service Auto, Lkw, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil - Gutachten
KFZ Gutachter Trabelsi in Rinteln bietet professionelle Kfz Unfallgutachten, Kaskogutachten, Haftpflichtgutachten, Wertgutachten, Oldtimergutachten und Kurzgutachten. Als zertifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger erstellen wir gerichtsfeste Schadengutachten für PKW, LKW, Motorräder, Elektro- & Hybridfahrzeuge. Vor-Ort-Service, 24h Notfallservice, digitale Schadensdokumentation, Nutzungsausfallberechnung, Restwertermittlung & Versicherungsabwicklung gehören zu unserem Komplettservice. Schnell, zuverlässig & kostenlos bei unverschuldetem Unfall. KFZ Meisterbetrieb mit langjähriger Erfahrung. Jetzt Termin sichern – auch in Notfällen 24/7 erreichbar!
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KFZ Gutachter Trabelsi 24/7 Services – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger für Unfallgutachten, Kaskogutachten, Haftpflichtgutachten, Wertgutachten…
Veröffentlicht am: 4. Juni 2025
Fragen & Antworten
Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert.
Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen
Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.
Muss ich mein Auto Reparieren?
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.
Sie können sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten netto auszahlen lassen und mit dem beschädigten Fahrzeug weiterfahren oder es nur teilweise reparieren.
Dies nennt man eine fiktive Abrechnung.
Die Gegnerische Versicherung möchte mir einen Gutachter schicken - Muss ich den akzeptieren?
Nein, der Gutachter der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Nur ein unabhängiger Gutachter agiert in Ihrem Interesse und stellt sicher, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
Wer zahlt die Kosten des Gutachters?
Bei einem nicht verschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Gegners die gesamten Kosten des Gutachters.
Somit ist bei einem unverschuldetem Unfall das Gutachten für den Kunden komplett Kostenfrei.
Darf ich die Werkstatt aussuchen?
Sie selbst treffen die Wahl, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Die betroffene Person ist nicht dazu verpflichtet, die Reparaturkostenrechnung bei der gegnerischen Versicherung vorzulegen.
(5. Urteil des BGH vom 06.04.1993, Az: VI ZR
181/92).
Kontaktinformationen
Rufnummer
+49 163 2288941
Adresse
Adolph-von-Menzel-Straße 1
Rinteln
31737
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